Rechtsprechung
   BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91   

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BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91 (https://dejure.org/1996,54)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1996 - 1 BvR 262/91 (https://dejure.org/1996,54)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 (https://dejure.org/1996,54)
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Flugblatt gegen 'Humanes Sterben'

§ 1004 BGB, § 186 StGB, Art. 5 GG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    DGHS

  • Wolters Kluwer

    Äußerung - Fachgericht - Werturteil - Tatsachenbehauptung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung einer herabsetzenden Äußerung in einem Flugblatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 1
  • NJW 1996, 1529
  • NVwZ 1996, 711 (Ls.)
  • ZUM 1996, 670
 
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Wird zitiert von ... (245)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
    Tatsachenbehauptungen werden jedenfalls dann vom Grundrechtsschutz umfaßt, wenn sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]).

    An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]).

    Auch diese aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Anforderungen an die Deutung von Äußerungen unterliegen wegen ihres den Grundrechtsschutz und die Abwägung bestimmenden Gewichts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 129 [136 f.]; 61, 1 [6, 9 f.]; 82, 43 [50]; 82, 272 [280]; 85, 1 [13 f.]).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
    Während für Werturteile die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist, werden Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit charakterisiert (vgl. BVerfGE 90, 241 [247]).

    Anders als Werturteile sind Tatsachenbehauptungen daher grundsätzlich dem Beweis zugänglich (vgl. BVerfGE 90, 241 [247]).

    Bei der Abwägung fällt dann die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (vgl. BVerfGE 90, 241 [248 f.]).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
    Bei Äußerungen, die mehrere Deutungen zulassen, dürfen sie sich nicht für den zur Verurteilung führenden Sinn entscheiden, ohne zuvor die Alternativen mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 85, 1 [13 f.]).

    Auch diese aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Anforderungen an die Deutung von Äußerungen unterliegen wegen ihres den Grundrechtsschutz und die Abwägung bestimmenden Gewichts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 129 [136 f.]; 61, 1 [6, 9 f.]; 82, 43 [50]; 82, 272 [280]; 85, 1 [13 f.]).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
    Die Einstufung einer Äußerung als Werturteil oder Tatsachenbehauptung durch die Fachgerichte wird wegen ihrer Bedeutung für den Schutzumfang des Grundrechts sowie für die Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern vom Bundesverfassungsgericht nachgeprüft (vgl. BVerfGE 82, 272 [281]).

    Auch diese aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Anforderungen an die Deutung von Äußerungen unterliegen wegen ihres den Grundrechtsschutz und die Abwägung bestimmenden Gewichts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 129 [136 f.]; 61, 1 [6, 9 f.]; 82, 43 [50]; 82, 272 [280]; 85, 1 [13 f.]).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
    Überdies droht sich eine solche Verurteilung nachteilig auf die Ausübung der grundrechtlich gesicherten Freiheit im allgemeinen auszuwirken, weil die Bereitschaft sich zu äußern abnimmt, wenn Äußerungswillige selbst wegen fernliegender oder unhaltbarer Deutungen ihrer Äußerungen Sanktionen riskieren (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]).

    Auch diese aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Anforderungen an die Deutung von Äußerungen unterliegen wegen ihres den Grundrechtsschutz und die Abwägung bestimmenden Gewichts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 129 [136 f.]; 61, 1 [6, 9 f.]; 82, 43 [50]; 82, 272 [280]; 85, 1 [13 f.]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
    Diese müssen jedoch ihrerseits wieder im Licht des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; stRspr).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
    Auch diese aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Anforderungen an die Deutung von Äußerungen unterliegen wegen ihres den Grundrechtsschutz und die Abwägung bestimmenden Gewichts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 129 [136 f.]; 61, 1 [6, 9 f.]; 82, 43 [50]; 82, 272 [280]; 85, 1 [13 f.]).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
    Auch diese aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Anforderungen an die Deutung von Äußerungen unterliegen wegen ihres den Grundrechtsschutz und die Abwägung bestimmenden Gewichts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 129 [136 f.]; 61, 1 [6, 9 f.]; 82, 43 [50]; 82, 272 [280]; 85, 1 [13 f.]).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Für die Meinungsfreiheit findet dies in der Wechselwirkungslehre seinen spezifischen Ausdruck: Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die allgemeinen Gesetze zwar Schranken setzen, diese aber ihrerseits wieder im Licht dieser Grundrechtsverbürgungen bestimmt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 94, 1 ; 107, 299 ).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, während für Werturteile und Meinungsäußerungen die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Demgegenüber werden Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200; NJW 2008, 358, 359).

    Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (vgl. Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06, AfP 2008, 193 Rn. 18; vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07, VersR 2008, 1081 Rn. 12; BVerfGE 90, 241, 248 f.; 94, 1, 8; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846; NJW 2008, 358, 359 f., 38; NJW 2012, 1643 Rn. 34).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95   

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https://dejure.org/1995,203
BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95 (https://dejure.org/1995,203)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 9 B 362.95 (https://dejure.org/1995,203)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 9 B 362.95 (https://dejure.org/1995,203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1554
  • NVwZ 1996, 711 (Ls.)
  • DVBl 1996, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
    Die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn sie ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
    Die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn sie ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 [370]) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
    Dem Vorbringen der anwaltlich vertretenen Kläger kann nämlich nicht entnommen werden, inwiefern sich dem Berufungsgericht eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu den formellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärungsrüge BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muß hiernach eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozeßbevollmächtigten und ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags erkennen lassen (BVerwG, Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 122.72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 4 B 122.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 99).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 [370]) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerfG, 06.09.1983 - 1 BvR 237/83
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
    Eine solche Verpflichtung des Beschwerdegerichts läßt sich auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 oder Art. 103 Abs. 1 GG entnehmen (BVerfG, Beschluß vom 6. September 1983 - 1 BvR 237/83 - SozR 1500 § 160 a SGG Nr. 48).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Sie muß gewissen Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit genügen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 20).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als nur einen allgemeinen Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (so BVerwG 13, 90, 91; BVerwG, Beschluß vom 23. November 1995 - 9 B 362/95, NJW 1996, 1554 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2009 - 4 LA 706/07

    Bloße, zumindest ernst gemeinte Bitte eines Kindes oder Jugendlichen um Obhut als

    Nach dem klägerischen Vorbringen im Zulassungsantrag, auf dessen Prüfung sich der Senat im Berufungszulassungsverfahren zu beschränken hat (vgl. Senatsbeschl. v. 20.4.2009 - 4 LA 516/07 - OVG Saarland, Beschl. v. 14.2.2007 - 3 Q 163/06 - und zur Parallelproblematik bei der Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsrecht: BGH, Beschl. v. 7.1.2003 - X ZR 82/02 -, NJW 2003, 1125, 1126; BVerwG, Beschl. v. 23.11.1995 - 9 B 362/95 -, NJW 1996, 1554) bestehen keine ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,520
BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94 (https://dejure.org/1995,520)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 (https://dejure.org/1995,520)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1995 - 4 NB 38.94 (https://dejure.org/1995,520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Nachteil - Verkehrslärm - Zu- und Abgangsverkehr für ein neu geplantes Baugebiet

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 5, 6; VwGO § 47 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung (IBR 1996, 382)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2251 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 711
  • NJ 1996, 269
  • DÖV 1996, 522
  • ZfBR 1996, 109
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Nicht jede zu erwartende (auch geringfügige) Zunahme des Verkehrslärms durch die Planung eines neuen Baugebiets gehört zum notwendigen Abwägungsmaterial und stellt deshalb für Betroffene (hier: außerhalb des Planbereichs wohnende Grundstückseigentümer) einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO dar (im Anschluß an Beschluß vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 = NVwZ 1994, 683 = DVBl 1994, 701).

    Die in der Beschwerdebegründung allein geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 = NVwZ 1994, 683 = DVBl 1994, 701) liegt nicht vor.

    In dem Normenkontrollverfahren, in dem der Beschluß des Senats vom 18. März 1994 (a.a.O.) ergangen ist, hatte das Normenkontrollgericht einen Nachteil wegen der Zunahme des Verkehrslärms durch den Zu- und Abgangsverkehr für ein neu geplantes Baugebiet entscheidungstragend deshalb verneint, weil es das Interesse der damaligen Antragsteller, vor erhöhtem Verkehrslärm verschont zu werden, als nicht schutzwürdig angesehen hatte.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Beschluß vom 18. März 1994 (a.a.O.) nicht etwa aufgegeben.

    Im Unterschied zu dem dem Beschluß vom 18. März 1994 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt, in dem das neue Baugebiet allein über die Straße erschlossen wurde, an der die Grundstücke der damaligen Antragsteller lagen, befindet sich das Grundstück des Antragstellers im vorliegenden Verfahren erst hinter einer Kreuzung, in die die Sammelstraße aus dem neuen Plangebiet einmündet.

    Soweit die Beschwerde darüber hinaus geltend macht, die Normenkontrollentscheidung weiche von dem ersten Leitsatz des Beschlusses vom 18. März 1994 (a.a.O.) ab, ist sie schon unzulässig, weil sie den Anforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO an die Darlegung der angeblichen Abweichung nicht genügt.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Hierin hat der Senat eine Abweichung von dem Grundsatzbeschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - (BVerwGE 59, 87) gesehen und bekräftigt, daß die Belange des Verkehrslärmschutzes von der Rechtsordnung ausdrücklich als schutzbedürftig bewertet werden.

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß sich nach den Umständen des Einzelfalls richte, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstelle (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 - DVBl 1992, 1099; Beschluß vom 19. März 1992 - BVerwG 4 NB 6.92 - n.v.); welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörten, lasse sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13, unter Bezugnahme auf BVerwGE 59, 87, 101) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].

    Vielmehr kommt es dann darauf an, ob das (verständliche) Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage noch als schutzwürdiges Interesse angesehen werden kann (vgl. Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87, 103) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß sich nach den Umständen des Einzelfalls richte, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstelle (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 - DVBl 1992, 1099; Beschluß vom 19. März 1992 - BVerwG 4 NB 6.92 - n.v.); welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörten, lasse sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13, unter Bezugnahme auf BVerwGE 59, 87, 101) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].
  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß sich nach den Umständen des Einzelfalls richte, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstelle (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 - DVBl 1992, 1099; Beschluß vom 19. März 1992 - BVerwG 4 NB 6.92 - n.v.); welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörten, lasse sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13, unter Bezugnahme auf BVerwGE 59, 87, 101) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].
  • BVerwG, 19.03.1992 - 4 NB 6.92

    Vorliegen eines Nachteils bei Annahme einer unmittelbaren Einwirkung auf ein

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß sich nach den Umständen des Einzelfalls richte, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstelle (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 - DVBl 1992, 1099; Beschluß vom 19. März 1992 - BVerwG 4 NB 6.92 - n.v.); welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörten, lasse sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13, unter Bezugnahme auf BVerwGE 59, 87, 101) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Sind solche Änderungen geringfügig oder wirken sie sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so ergibt sich daraus eine Beschränkung der Antragsbefugnis (BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1993 BVerwG 4 NB 42.92 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74; Beschluß vom 28. November 1995 - BVerwG 4 NB 38.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 109 - ZfBR 1996, 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris).
  • BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04

    Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen

    Ist ein mit vermehrten Lärmimmissionen verbundenes erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Umgebung des Plangebiets nicht das Ergebnis einer allgemeinen Veränderung der Verkehrslage, sondern entfernungsunabhängig eine planbedingte Folge, so ist das Lärmschutzinteresse der Betroffenen, sofern es in abwägungserheblicher Weise zu Buche schlägt, als Teil des Abwägungsmaterials bei der Planungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 1998 BVerwG 4 CN 1.97 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 126; Beschluss vom 28. November 1995 BVerwG 4 NB 38.94 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 109).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1012
BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95 (https://dejure.org/1996,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1996 - 9 B 418.95 (https://dejure.org/1996,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 9 B 418.95 (https://dejure.org/1996,1012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; GVG § 184; VwGO §§ 55, 86, 132 Abs. 2 Nr. 3; ZPO §§ 142 Abs. 3, 144
    Zurückweisung einer unübersetzten ausländischen Urkunde L

  • rechtsportal.de

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Fremdsprachige Urkunde - Sachaufklärungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1553
  • NVwZ 1996, 711 (Ls.)
  • VersR 1996, 1430
  • DVBl 1996, 634 (Ls.)
  • DÖV 1996, 700
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 - NJW 1987, 3077 = NVwZ 1987, 785 ) hat diese Auffassung bestätigt und ausgeführt, der Grundsatz, daß die Gerichtssprache deutsch ist, sei in Asylsachen jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Gerichte auf der Grundlage von § 144 Abs. 1 ZPO , § 96 Abs. 1 VwGO von Amts wegen Übersetzungen einholen, sofern der Ausländer dartut, daß er diese aufgrund finanzieller Notlage nicht beibringen kann, und außerdem darlegt, daß die von ihm eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke für das Verfahren bedeutsam sind.
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Ergänzend hat der Senat in dieser und einer weiteren Entscheidung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1) allerdings darauf hingewiesen, daß hiervon die Obliegenheit unberührt bleibt, im Verfahren die Entscheidungserheblichkeit vorgelegter fremdsprachlicher Dokumente in schlüssiger Form darzulegen.
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Die Ablehnung einer beantragten Beweiserhebung verletzt das rechtliche Gehör aber dann, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32 (35); 65, 305 (307); 69, 141 (143 f.) und stRspr auch des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Die Ablehnung einer beantragten Beweiserhebung verletzt das rechtliche Gehör aber dann, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32 (35); 65, 305 (307); 69, 141 (143 f.) und stRspr auch des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Die Ablehnung einer beantragten Beweiserhebung verletzt das rechtliche Gehör aber dann, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32 (35); 65, 305 (307); 69, 141 (143 f.) und stRspr auch des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Entscheidet das Berufungsgericht wie im Ausgangsverfahren durch Beschluß nach § 130 a VwGO , bedarf es allerdings grundsätzlich keiner Vorabentscheidung über den Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO ; es genügt die vorherige Prüfung der Erheblichkeit der Beweiserhebung und die Darstellung der Ablehnungsgründe in der Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - (Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 2) ausgeführt hat, sind fremdsprachige Urkunden nicht allein deshalb unbeachtlich, weil sie nur im fremdsprachlichen Original ohne deutsche Übersetzung vorgelegt werden (unter Hinweis auf die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts in RGZ 162, 282 (287, 288)).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 9 B 450.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Das Gericht kann einen Beweisantrag beispielsweise mangels Entscheidungserheblichkeit oder mangels Substantiierung hinsichtlich des Inhalts der Urkunde (vgl. dazu zuletzt den Beschluß des Senats vom 20. November 1995 - BVerwG 9 B 450.95 -) rechtsfehlerfrei zurückweisen.
  • RG, 20.12.1939 - II 101/39

    1. Zur Verwendung fremdsprachlicher Urkunden. 2. Ist das für einen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - (Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 2) ausgeführt hat, sind fremdsprachige Urkunden nicht allein deshalb unbeachtlich, weil sie nur im fremdsprachlichen Original ohne deutsche Übersetzung vorgelegt werden (unter Hinweis auf die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts in RGZ 162, 282 (287, 288)).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - Verg 37/08

    Anforderungen an den Nachweis einer Herstellerzertifizierung im Rahmen der

    Auch in einem Zivil- oder Verwaltungsgerichtsprozess ist die Vorlage von fremdsprachigen Urkunden (insbesondere Vertragsurkunden) nach § 142 Abs. 3 S. 1 ZPO als Beweismittel nicht ausgeschlossen, auch wenn die Verfahrens- oder Gerichtssprache Deutsch ist (vgl. § 184 GVG; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl, § 142 ZPO Rn. 17; BVerwG NJW 1996, 1553).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17

    Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren

    Dabei kann offen bleiben, ob diese prozessuale Möglichkeit aus § 142 Abs. 3 ZPO, der über § 173 Satz 1 VwGO im Verwaltungsprozess entsprechend Anwendung findet (BVerwG, Beschluss vom 08.02.1996 - 9 B 418.95 -, InfAuslR 1996, 229), folgt und § 142 Abs. 3 ZPO im verwaltungsprozessualen Verfahren auch dann ein gerichtliches Ermessen eröffnet, wenn einer der Beteiligten der Fremdsprache nicht mächtig ist und dies geltend macht (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.02.1998 - 2 U 32/97 -, NJWE-WettbR 1998, 267; Fritsche, in: MüKo-ZPO, 5. Aufl. 2016, §§ 142 - 144 Rn. 18) oder ob § 142 Abs. 3 ZPO nur für von Beteiligten vorgelegte Urkunden gilt und sich die Frage, ob und wann vom Verwaltungsgericht selbst herangezogene fremdsprachige Erkenntnismittel einer Übersetzung bedürfen, aus einer analogen Anwendung des unmittelbar für die Heranziehung von Dolmetschern geltenden § 185 Abs. 2 GVG beantwortet (vgl. Jacob, VBlBW 1991, 205).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - A 6 S 971/01

    Entscheidung durch Beschluss trotz vorheriger mündlicher Verhandlung

    Denn der Kläger hat nicht einmal ansatzweise in schlüssiger Form dargelegt, inwiefern der Bericht mit Blick auf die bereits vorliegenden Erkenntnisse von Bedeutung sein bzw. sein Vorbringen stützen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.1996, NJW 1996, 1553; BVerfG, Vorprüfungsausschuss vom 25.9.1985, NVwZ 1987, 785); diese Obliegenheit hätte dem anwaltlich vertretenen Kläger auch bekannt sein müssen.".
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95   

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BVerfG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95 (https://dejure.org/1996,2812)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 (https://dejure.org/1996,2812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verwendung der Berufsbezeichnung "Tierheilpraktikerin" in der Öffentlichkeit ohne klarstellenden Hinweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesverfassungsbeschwerde - Rechtsweg - Subsidiarität - Bundesverfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1464
  • NVwZ 1996, 711 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch

    Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs hat diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, da eine Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht nicht Teil des nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu erschöpfenden Rechtswegs ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. März 1999 - 2 BvR 514/99 -).

    Die Wirkungskraft des grundgesetzlichen Grundrechts wird durch eine solche Interpretation eines Landesgrundrechts nicht berührt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris; Beschluss vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464).

  • BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 2058/05

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 S. 1

    Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei dem Landesverfassungsgericht hemmt den Fristlauf nicht, denn dieser Rechtsbehelf gehört nicht mehr zum Rechtsweg (§ 90 Abs. 2 BVerfGG, vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464).
  • BVerfG, 30.03.1999 - 2 BvR 514/99

    Bundesverfassungsbeschwerde und Landesverfassungsbeschwerde - unzulässige

    Demgemäß läuft die Frist des § 93 BVerfGG zur Anfechtung der fachgerichtlichen Entscheidungen nicht erst ab Zustellung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, sondern bereits ab Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung der Fachgerichte (vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 1630/96 - Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 = NJW 1996, S. 1464).
  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Im Rechtsstaat mit unmittelbar grundrechtsverpflichteter Fachgerichtsbarkeit, zumal auch mit "Wahlrecht" (vgl. zuletzt BVerfG, NJW 1996, 1464) zwischen zwei Wegen verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutzes in Land und Bund, kann kein Anlaß bestehen, die Begründungslasten bei der Wahrnehmung der verschiedenen Rechtsverfolgungschancen in solcher Weise zu lindern - was nicht nur für Fristbestimmungen selbstverständlich ist, sondern gleichermaßen auch für die Anforderungen aus den §§ 49 1, 50 VerfGHG gilt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - VerfGH 34/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die tarifliche Eingruppierung und sich daraus

    Sieht das Landesrecht aber - wie hier in § 53 Abs. 1 VerfGHG - einen Ausschluss der Landesverfassungsbeschwerde bei Erhebung der Bundesverfassungsbeschwerde vor, so muss der Betroffene wählen (vgl. für den wortlautgleichen § 49 Abs. 1 VerfGHG BE: BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95, NJW 1996, 1464 = juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 1630/96

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verhältnis von Landes- zu

    Die Bundesverfassungsbeschwerde ist gegenüber einer Landesverfassungsbeschwerde nicht subsidiär; beide Rechtsbehelfe können nebeneinander eingelegt, beide Verfahren nebeneinander betrieben werden (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464 ; Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 90 Rn. 210, 214 ff. m.w.N.).
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